Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der SP Köniz. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr und ist zuständig für die strategischen Geschäfte der SP. Sie genehmigt u.a. Budget und Rechnung, setzt die Mitgliederbeiträge fest, wählt das Präsidium und die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Vorstandes, genehmigt das politische Jahresprogramm und nominiert die Kandidaten und Kandidatinnen für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen.
Der Vorstand ist das zweitoberste Organ der SP Köniz. Er besteht aus den Mitgliedern der Geschäftsleitung, je einer/einem VertreterIn der Ortsgruppen, drei Mitgliedern des Parlamentes, den Mitgliedern des Gemeinderates und einer Vertreterin der SP Frauen. Der Vorstand ist u.a. zuständig für die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung, Vorbereitung der Nomination von KandidatInnen für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen und das Ergreifen von Rechtsmitteln.
Die Geschäftsleitung vertritt die SP Köniz gegen aussen und besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Sie ist das ausführende Organ und u.a. zuständig für: Ausführen der Beschlüsse von Vorstand und Hauptversammlung, Verhandlung mit anderen Parteien, Organisation der Parteigremien, Koordination der Parteiarbeit und Erledigung aller Arbeiten, welche nicht ausdrücklich einem anderen Parteigremium zugeordnet worden sind.